I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Markkleeberger Hof (nachfolgend HMH genannt) abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind jedem Gast oder Auftraggeber bei Abschluss entsprechender Vereinbarungen zur Kenntnis zu geben bzw. auszuhändigen.
2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder - falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war - bereitgestellt worden ist.
3. Reservierungen
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann HMH ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens HMH bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Das HMH ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
4. Preise/Preisänderungen
Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.
Für den Fall der Änderung von Steuern-, Gebühren- und Abgabesätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Vertragspartnern bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das HMH vor, die Preise anzupassen. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des HMH entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, insbesondere dann, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.
1. Das HMH erlaubt, unter der Voraussetzung der vorherigen Rücksprache, das Mitbringen eines Haustieres. Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 10,00 pro Nacht an.
Das HMH stimmt dem Mitbringen eines Haustieres mit der Maßgabe zu, dass die Haustiere unter ständiger Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind, keine Gefahr für das Hotelpersonal und die übrigen Hotelgäste darstellen und auch sonst keinen Schaden anrichten.
2. Es besteht striktes Rauchverbot im gesamten Hotel.
Es ist daher untersagt, in den öffentlichen Bereichen, insbesondere im Restaurant und in den Gästezimmern zu rauchen.
Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das HMH das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers, in Höhe von EURO 500,00 zu verlangen.
3. Darüber hinaus stellt das HMH dem Gast bei extremer Verunreinigung (Verschmutzung/ Geruch) des Zimmers einen Schadensersatzbetrag in Rechnung, welcher sich nach Aufwand und ggf. Vermietungsausfall richtet.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind - soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind - mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist dem HMH in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das HMH, sowie alle weiteren zukünftigen Leistungen für den Gast in allen der Gemeinnützigen Job Leipzig GmbH betriebenen Hotels einzustellen. Voraussetzung ist, dass das HMH die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag 300,00€ oder hält sich der Gast länger als 6 Tage im Hotel auf, so ist das HMH berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
6. Vorauszahlungen
Das HMH ist berechtigt, von einem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen. Das HMH kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistungen, die auszuführen oder fortzuführen sind, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
7. Stornierungen, Stornogebühren
In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der vom HMH angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber vom Gast nicht angenommenen, seitens des HMH aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste, die Miete von Konferenz- und Funktionsräumen und/oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch das HMH dem Gast berechnet.
Folgende Bedingungen bei Gruppenbuchungen / Veranstaltungen ab 10 Personen:
1. Stornierung zwischen einschl. 30. und einschl. 15.Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung: Berechnung von 50% der bestellten/reservierten Leistung
2. Stornierung einschl. 14. und einschl. 8.Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung: Berechnung von 60% der bestellten/reservierten Leistung
3. Stornierung einschl. 7. und einschl. 3.Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung: Berechnung von 80% der bestellten/reservierten Leistung
4. Stornierung innerhalb von 48h vor Erbringung der jeweiligen Leistung oder Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 100% der bestellten/reservierten Leistung
Bei Einzelreisende ist eine Stornierung bis 24 h vor Anreise kostenfrei. Danach behalten wir uns vor, bei Nichtanreise, den Preis für die Übernachtung, gemäß dem deutschen Reiserecht, in Rechnung zu stellen.
Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten oder reservierten Termin seitens des HMH erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert werden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten oder reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
8. Haftung
Für die Haftung des HMH gelten die §§ 701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom HMH, dessen gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
9. Sonstige Bestimmungen
1. In den öffentlichen Bereichen des HMH ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
2. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
3. Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem HMH und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Gerichtsstand ist das zuständige Amts- bzw. Landgericht, das sich am Sitz der für das jeweilige Hotel verantwortlichen Hotelbetriebsgesellschaft befindet.
Die nachstehenden „Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ergänzen die im vorstehenden Abschnitt I. enthaltenen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
II. Besondere Geschäftsbedingungen für Seminare, Konferenzen und Bankettveranstaltungen
1. Veranstalter
Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber dem HMH gegenüber auftritt. Ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haften der Veranstalter und die als bevollmächtigt aufgetretene Person als Gesamtschuldner.
2. Bankettveranstaltungen, Seminare
Unter Bankettveranstaltungen werden insbesondere größere Veranstaltungen wie Hochzeiten, gemeinsame Essen, Tanzveranstaltungen, kalte Buffets etc. verstanden. Unter Seminare bzw. Konferenzen werden üblicherweise Diskussionsrunden, Ausbildungsveranstaltungen, Vorträge etc. verstanden.
3. Reservierungen
Jede Reservierung wird erst, aufgrund schriftlicher Bestätigung seitens des HMH wirksam und garantiert. Die Bezahlung (von in der Bestätigung enthaltenen Vorauszahlungen) ist weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung.
4. Preise/Preisänderungen
Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.
Für den Fall der Änderung von Steuern-, Gebühren- und Abgabesätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Vertragspartnern bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das HMH vor, die Preise anzupassen. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des HMH entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, insbesondere dann, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.
5. Teilnehmerzahl und Couvert-Garantie
Die vom Veranstalter bei Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Die genaue Anzahl der Teilnehmer ist bis 10 Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls übernimmt das HMH keine Garantie dafür, dass bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl darüber hinaus die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. In diesem Fall geschieht die Abrechnung im Übrigen auf der Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Bei einer Unterschreitung der -vereinbarten Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der bei der Reservierung angegebenen Personenzahl. Im Übrigen gelten die Regelungen für Stornierungen (siehe vorstehend Abschnitt I., Ziffer 7) entsprechend.
6. Widerruf von Veranstaltungen
1. Hat das HMH begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, Aussperrungen, Arbeitsniederlegungen/-konflikte, Naturkatastrophen, Bombenentschärfungen etc.), kann das Hotel jede Veranstaltung absagen, ohne zum Schadenersatz verpflichtet zu sein. Das HMH kann dabei entsprechend der Regelungen für Stornierungen gemäß Abschnitt I., Ziffer 7 vorgehen und auch Stornierungsgebühren verlangen.
2. Bei politischen oder weltanschaulich/religiösen Veranstaltungen oder wenn der Veranstalter eine politische oder weltanschaulich/religiöse Vereinigung ist, bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung des HMH. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem HMH, dass es sich um derartige Veranstaltungen oder Vereinigungen handelt, so ist das HMH berechtigt, jederzeit den Vertrag zu lösen und Stornogebühren gemäß Abschnitt I. Ziffer 7 zu verlangen.
7. Stornierungen
Im Übrigen gelten für Stornierungen die Bestimmungen unter vorstehend I., Ziffer 7, insbesondere bzgl. Stornogebühren.
8. Dekorationsmaterial, eigene Ausstattungen
1. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des HMH nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau und/oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldungsnachweis.
2. Der Veranstalter darf eigene Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B nationale Spezialitäten) kann darüber eine gesonderte Vereinbarung mit dem HMH getroffen werden. In diesen Fällen wird eine gesondert zu vereinbarende Servicegebühr und Korkengeld berechnet.
9. GEMA
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Das HMH wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.
10. Haftung
Der Veranstalter haftet für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung durch Teilnehmer verursacht werden, und zwar ohne Verschuldungsnachweis. Das Einbringen von Gegenständen wie Ausstellungsgegenstände, Dekorationsmaterialien, Vorführgeräte etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Veranstalters und bedarf der vorherigen Absprache mit dem HMH. Feuer- und gewerbepolizeiliche Anordnungen sind zu beachten. Wertgegenstände muss der Veranstalter auf eigene Kosten gegen Beschädigungen und Verlust versichern. Die Gegenstände selbst sind spätestens 24 Stunden nach der Veranstaltung vom Veranstalter aus den Räumen des Hotels zu entfernen. Für die Beschädigung oder den Verlust an sonstigen eingebrachten oder auf dem Parkplatz des Hotels abgestellten Sachen haftet das HMH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die §§ 701-703 BGB entsprechend.
11. Nutzungsverlängerung, zusätzliche Leistungen
1. Reservierte Funktionsräume stehen dem Gast oder Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraumes zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung des Hotels.
2. Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Minibar, zusätzlich bestellte Speisen und Getränke etc., sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu zahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch.
12. Im Übrigen gelten die in Abschnitt I. festgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
III. Besondere Geschäftsbedingungen für Gruppen
1. Preise
Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Andernfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreise des HMH maßgeblich.
2. Reservierungen
1. Grundsätzlich gilt vorstehend II. Ziffer 3 für Reservierungen und Bestätigungen entsprechend.
2. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im Übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 50% der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung 4 Wochen vor der Ankunft der Gruppe auf dem Konto des HMH eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird.
3. Zusätzliche Leistungen
Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten wie Telefon, Minibar etc. sind vor der Abreise von jedem Gruppenteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Gruppenveranstalter gesamtschuldnerisch.
4. Im Übrigen gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abschnitt I entsprechend, und zwar insbesondere auch bezüglich der Stornierungen / Stornogebühren. Gemeinnützige Job Leipzig GmbH, Markkleeberg 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelleistungen und Veranstaltungen der Gemeinnützigen Job Leipzig GmbH, hier geltend für das Hotel Markkleeberger Hof